Während des Wochenbettes haben Sie in den ersten 8 Wochen nach der Geburt Anspruch auf Hebammenhilfe. Bei Bedarf sind weitere Hausbesuche bis zum Ende der Stillzeit möglich. Die Hebamme bleibt Ihre Ansprechpartnerin bis Sie Ihr Kind nicht mehr stillen. Diese Kosten werden von der Krankenkasse getragen. Bitte denken Sie daran sich frühzeitig für die Hebammenbetreuung anzumelden.
Ihre Hebamme
Beobachtet die Entwicklung Ihres Kindes, die evtl. auftretende Neugeborenengelbsucht, beobachtet das Trinkverhalten, gibt Tipps bei Drei-Monats-Koliken und der Nabel- und Säuglingspflege
Kontrolliert die Gebärmutterrückbildung, die Heilung einer evtl. Dammverletzung und berät Sie bezüglich der Rückbildungsgymnastik
Entnimmt bei Bedarf bei Ihrem Kind Blut zur Früherkennung von Stoffwechselerkrankungen
Ist Ihre Ansprechpartnerin zu den Themen Vorsorgeuntersuchung, Rachitisprophylaxe und Familienplanung und vielen weiteren Themen die Sie als junge Eltern beschäftigen
Insbesondere bei dem doch sehr umfangreichen Thema Stillen steht Ihnen die Hebamme mit Rat und Tat und einer ausführlichen Stillberatung und natürlich vielen aufmunternden und bestärkenden Worten zur Seite.
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